IHRE WICHTIGSTEN RECHTE IM ÜBERBLICKUmsetzung der EU-PauschalreiserichtlinieFür alle Pauschalreisen gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Diese dienen hauptsächlich dem Verbraucherschutz und kommen Ihnenzugute. Wir halten uns an diese Bestimmungen und sind daher dazu verpflichtet, Sie vor der Buchung einer Reise über einige Dinge aufzuklären.Um die telefonische Buchung weiterhin unkompliziert zu ermöglichen und nicht unnötig in die Länge zu ziehen, haben wir für Sie eine angenehmereLösung gefunden: Bitte lesen Sie die Hinweise auf der vorliegenden Katalogseite und die Allgemeinen Reisebedingungen aufmerksamdurch. Unsere Mitarbeiter/innen werden Sie am Telefon bei der Buchung danach fragen und wir bitten Sie dann mit „Ja, ich habe dieHinweise und Bedingungen gelesen“ zu antworten.Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mithilfe. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.Wichtige Informationen zu Ihrem ReiseveranstalterIhre wichtigsten RechteGültig für alle Pauschalreisen, die ab dem 01.09.2024 gebucht werden. / Stand: 09/2024Kontaktstelle und zentrale NotrufnummerWenn Sie Verbindung mit uns aufnehmen wollen oder Beistand wegenSchwierigkeiten benötigen, können Sie uns hier erreichen: Vital Tours GmbH,Schulstraße 15, 69427 Mudau; Telefon: 0800 - 228 4266; Email:infovitaltours.de www.vitaltours.de (ffnungszeiten ontag-Freitag9 - 17 Uhr, bitte beachten Sie die Feiertage in Baden-ürttemberg.)Bitte wenden Sie sich während Ihrer Reise bei Schwierigkeiten immeran unser Personal vor Ort (Reiseleitung). Sollte dieses Ihnen nicht helfenkönnen oder nicht zur Verfügung stehen, sind wir außerhalb unsererffnungszeiten im Notfall unter folgender Nummer erreichbar 9 17989 4462.n u den eiseenstteflichtenir sind als Veranstalter für alle vertraglichen Reiseleistungen verantwortlichund zum Beistand verpflichtet, wenn Sie sich während der Reise inSchwierigkeiten befinden. ir überreichen Ihnen nachfolgend die erforderlichenInformationen im Abschnitt „Ihre wichtigsten Rechte“.Reiseerfordernisseir haben Sie als Veranstalter über allgemeine Pass- und Visumerfordernissedes Bestimmungslandes einschließlich der Fristen für das Erlangeneines Visums und über gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Reiseanmeldungzu unterrichten. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte IhrerBestätigung bzw. der Zielgebiets-Informationen der entsprechenden Reiseauf unserer ebsite. Für die Reise in einen itgliedstaat der EuropäischenUnion ist ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass erforderlich.Für Personen aus Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union sind diejeweiligen Besonderheiten zu beachten.Rücktritt vor ReisebeginnSie können vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Entschädigung zurücktreten.eitere Informationen hierzu finden Sie in unseren „Allgemeinen Reisebedingungen“.Hinweis auf Reiseversicherungir weisen Sie auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherungoder einer Versicherung zur Deckung der osten einer Unterstützungeinschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, rankheit oderTod hin.Hinweis auf das Recht zu Übertragung des Vertrags auf einen anderenReisendenDer Reisende hat vor Reisebeginn das Recht, den Vertrag unter den Voraussetzungendes § 651e BGB auf einen anderen Reisenden zu übertragen.eitere Informationen hierzu finden Sie in unseren „Allgemeinen Reisebedingungen“.Bei der Ihnen angebotenen ombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 215232. Daher könnenSie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Vital Tours GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäßeDurchführung der gesamten Pauschalreise.Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreisevor Abschluss des Pauschalreisevertrags. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäßeErbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einerontaktstelle, über die Sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindungsetzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenenFrist und unter Umständen unter zusätzlichen osten auf eine anderePerson übertragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte osten(zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und, wenn dies im Vertragausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 2 Tagevor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreisesübersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält,hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechendenosten sich verringern. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertragzurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einerder wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme desPreises erheblich geändert wird. enn der für die Pauschalreise verantwortlicheUnternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreiseabsagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine ostenerstattung und unterUmständen auf eine Entschädigung. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginnder Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertragzurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegendeSicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegenZahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vomVertrag zurücktreten. önnen nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreisenicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind demReisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne ehrkosten anzubieten.Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertragzurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht„ündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werdenund dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichenPauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt,Abhilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung undoder Schadensersatz,wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachtwerden. Der Reiseveranstalter leistet den Reisenden Beistand, wenn dieser sich inSchwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet.Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreiseein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, sowird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Vital Tours GmbHhat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH (im Schadensfall zu kontaktieren Hanseerkur Vers. AG -Siegfried-edells-Platz 1, 235 Hamburg, 9 5379936) abgeschlossen.Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfallsdie zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrundder Insolvenz von Vital Tours GmbH verweigert werden.GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGENGültig für alle Pauschalreisen, die ab dem 01.09.2024 gebucht werden. / Stand: 09/20241. Abschluss des Pauschalreisevertrags1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail, oder schriftlich erfolgen.Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldungund Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgabendes Reisenden auf Basis der Reiseausschreibung (Katalog, Internetseite, Anzeigen, Flyer,etc.) geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende per Post oder E-Mail dieReisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 Satz 2BGB entspricht.1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Fristwird die Reise durch den Veranstalter bestätigt.1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisenist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1.geschlossen werden.1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigungist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den derReisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungenauf der Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen.1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschlussdes Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlichan. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischemWeg bestätigt. Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von3 Werktagen.2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachteLeistungen2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigenErklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch vonVeranstaltungen etc.) ist Vital Tours GmbH nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittleri.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften Vital Tours GmbH insofern grundsätzlich nur fürdie Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB),nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Die vertraglicheHaftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz odergrobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffensind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder einevereinbarte Beschaffenheit fehlt.2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vomReisenden z. B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeinePass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangungvon Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands.3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst dieVoraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagenmitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visaoder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden,so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhaltenzurückzuführen ist. Insofern gilt Ziff. 9. entsprechend.4. Zahlungen4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden istnach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertragsund Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises nach Aushändigungder Reisebestätigung und des Sicherungsscheines im Sinn des § 651r Abs. 4 Satz 1 BGBzu bezahlen.4.3. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.4.4. Vertragsabschlüsse 28 Tage oder kürzer vor Reisebeginn verpflichten den Reisendenzur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises, Zug um Zug gegen Aushändigung derReisebestätigung und des Sicherungsscheins, sowie nach vollständigem Zahlungseingang,der Reiseunterlagen.4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen nicht leistet, kann der Reiseveranstalternach Mahnung und angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigungnach Ziff. 9. verlangen.5. Leistungen und Pflichten5.1. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor der Reiseanmeldung, soweit dies fürdie vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondereüber wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl,Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).5.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen der Reiseausschreibung vor, insbesondereÄnderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderungder Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldunghierüber informiert.5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachtenAngaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgabendes Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.5.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach§ 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z. B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderungoder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldetenUmständen kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandenerAufwendungen verlangen.5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigenReiseunterlagen zu übermitteln und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungenzu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt.5.7. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Vertrages einschließlich der Reisebedingungenabweichende Zusicherungen zu geben oder ergänzende Vereinbarungenzu treffen.6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitigzulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z. B. telefonisch,durch E-Mail oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weisevor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungendes § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklichz. B. telefonisch, durch E-Mail oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisendekann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreiseinnerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung desReisenden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs.3 BGB anzuwenden.6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der ReisendeAnspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestensgleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Veranstalter geringere Kosten,so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur beiVorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschlusserhöhten Beförderungskosten oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben(Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren) oder geänderter für die Pauschalreisegeltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbartenund geänderten Reisepreises werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet,auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der Veranstalterden Reisenden durch E-Mail oder in Papierform etc. nicht klar und verständlich über diePreiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn,ist die Preiserhöhung nicht wirksam.7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kannder Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den Voraussetzungen des § 651gBGB vornehmen. Dem Reisenden wird dann eine entsprechende Preiserhöhung angebotenund aufgefordert diese innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten angemessenenFrist anzunehmen oder zurückzutreten.7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sichdie in Ziff. 7.1. genannten Voraussetzungen vor Reisebeginn geändert haben und dies zuniedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldetenBetrag gezahlt, ist der Mehrbetrag abzüglich tatsächlich angefallener Verwaltungskostenvom Reiseveranstalter zu erstatten.8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugangnicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform oder durch E-Mail erklären,dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichenReiseerfordernisse nicht erfüllt.8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter alsGesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehendenMehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wennund soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintrittdes Dritten Mehrkosten entstanden sind.9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktrittsollte schriftlich oder in Textform (E-Mail/Fax/Brief) gegenüber dem Veranstalter erfolgen.Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter. Am Tag der Anreise ist einRücktritt darüber hinaus telefonisch an die angegebene Notrufnummer des Veranstalterszu melden.9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalterden Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kannjedoch eine angemessene Entschädigung nach Ziff. 9.3. verlangen.ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
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